Hindernisse für attraktive Radwege aus dem Weg räumen.
Um Radfahren attraktiver zu machen und als umweltfreundliche Alternative im Nahverkehr
zu stärken, ist es wichtig, Hindernisse aus dem Weg zu räumen – im wörtlichen Sinne. Der
technische Aufbau des Fahrrades bedingt es, dass Unebenheiten der Fahrbahn deutlich
wahrnehmbar sind und den Fahrkomfort stark beeinträchtigen können sowie ein erhöhter
Rollwiderstand der Oberfläche das Vorankommen bremst und anstrengender macht.
Daher fordern wir in einem neuen Ratsantrag die verbindliche Anwendung der unten genannten drei Kriterien bei aktuellen und zukünftigen Planungsvorhaben sowie bei der Aufwertung oder Sanierung bestehender Radwege und Radrouten. Sie sollen als Planungsrichtlinie für die Verwaltung und als Vorgabe für Planungsbüros gelten.
Daher beantragen wir die verbindliche Anwendung der unten genannten drei Kriterien bei
aktuellen und zukünftigen Planungsvorhaben sowie bei der Aufwertung oder Sanierung
bestehender Radwege und Radrouten. Sie sollen als Planungsrichtlinie für die Verwaltung
und als Vorgabe für Planungsbüros gelten.
- Dort, wo es rechtlich und ohne Einschränkungen bei der Verkehrssicherheit möglich
ist, verbleiben Radwege auf einem Niveau. „Achterbahnfahrten”, z.B. durch querende
Grundstückszufahrten sind so vermeidbar. Als bauliches Hilfsmittel können hierzu
sogenannte Sinussteine verwendet werden.
Wo möglich, kann Straßenraum auch neu verteilt werden, indem die Radwegführung auf den Straßenraum verlegt wird mit Hilfe eines Radfahrstreifens und auch eine Ausweisung einer Tempo 30-Zone oder einer Fahrradstraße macht es möglich Niveauunterschiede erst gar nicht entstehen zu lassen.
- An Straßenquerungen, wo Absenkungen nötig sind, werden diese als Nullabsenkungen vorgenommen. Diese kommen dann auch anderen Verkehrsteilnehmern zugute, wie zu Fuß Gehenden mit Rollatoren oder mit Kinderwagen sowie Rollerfahrern. Diese Forderung sollte eigentlich selbstverständlich sein, da grundsätzlich bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zu bauen ist.
- Es werden Materialien verwendet, die dem Rad möglichst wenig Rollwiderstand
entgegenbringen. Zu bevorzugen sind asphaltierte Wege. Diese Ausführungsqualität
ist auf Radwegen an Bundes- und Landesstraßen ein ausschließlicher Standard. Der
Aufheizung sowie der Störung des Landschaftsbildes kann durch entsprechende
Farbgebung entgegengewirkt werden. Die Herstellung einer Asphaltdecke ist pro
Kilometer zwar doppelt so teuer wie die einer wassergebundenen Decke. Die mittleren jährlichen Reparaturkosten einer wassergebundenen Decke betragen jedoch mehr als das 10-fache einer Asphaltdecke. Wassergebundene oder betongepflasterte Fahrbahnoberflächen weisen einen erhöhten Rollwiderstand sowie einen verminderten Fahrkomfort auf:
● ungefastes Betonpflaster: 30 % höherer Energieverbrauch gegenüber Asphalt
● gefastes Betonpflaster: 40 % höherer Energieverbrauch gegenüber Asphalt
● wassergebundene Decke: 50-100 % höherer Energieverbrauch gegenüber Asphalt
Wassergebundene Decken sollten nur im Ausnahmefall und nur auf kurzen Streckenabschnitten in ökologisch besonders sensiblen Bereichen zum Einsatz kommen. Ungefaste Betonverbundpflaster sind zu bevorzugen, wenn aus ästhetischen oder technischen Gründen eine asphaltierte Oberfläche nicht möglich ist.